Talente, Arbeitsmarkt und Bildung

Mitarbeiterbeteiligung (ESOP/PSOP)

ESOP/PSOP: Faire Mitarbeiterbeteiligung für Schweizer Startups

Mitarbeiterbeteiligungen sind für Startups ein wichtiges Instrument, um Talente zu gewinnen und langfristig am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Bei einem ESOP (Employee Stock Ownership Plan) erhalten Mitarbeitende Aktien oder Optionen, bei einem PSOP (Phantom Stock Option Plan) eine virtuelle Beteiligung mit späterem Auszahlungsanspruch.

In der Schweiz erschweren jedoch steuerliche Unsicherheiten und komplexe Regeln den Einsatz von Mitarbeiterbeteiligungen.

1. Das Problem

Die steuerliche Behandlung von ESOP und PSOP ist komplex und unterscheidet sich je nach Beteiligungsmodell und Kanton. Besonders problematisch ist, dass Steuern anfallen können, bevor Mitarbeitende ihre Beteiligung verkaufen und daraus tatsächlich Liquidität erhalten.

Hinzu kommt die kantonal unterschiedliche Steuerpraxis: Tax Rulings schaffen zwar Klarheit, sind aber nicht automatisch in anderen Kantonen verbindlich, aufwändig und auch teuer. Das führt zu Rechtsunsicherheit, administrativem Aufwand und zusätzlichen Kosten.

2. Die Auswirkungen

Startups können bei den Löhnen oft nicht mit etablierten Unternehmen oder internationalen Konzernen mithalten. Mitarbeiterbeteiligungen sind deshalb zentral, um Talente zu gewinnen, zu binden und am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Die heutigen Rahmenbedingungen schwächen diesen Vorteil und damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Startup-Standorts Schweiz. Der Swiss Scale-up Report 2026 zeigt den Handlungsbedarf: 61 % der befragten Scale-ups fordern bessere und standardisierte Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen – bei Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden sind es 84 %.

3. Unsere Forderung

Die Swiss Startup Association fordert klare, einheitliche und startupfreundliche Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen in der ganzen Schweiz. Dazu sollen die steuerliche Praxis – insbesondere das Kreisschreiben Nr. 37 der ESTV – und wo nötig die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.

Konkret setzen wir uns ein für:

  1. Einheitliche Regeln in allen Kantonen: Die steuerliche Behandlung von ESOP und PSOP soll schweizweit möglichst einheitlich und verlässlich erfolgen. Unternehmen und Mitarbeitende brauchen Rechtssicherheit – unabhängig davon, in welchem Kanton sie ihren Sitz oder Wohnsitz haben.
  2. Besteuerung auf Basis realistischer Werte: Bei Mitarbeiteraktien soll der tatsächlich bezahlte Kaufpreis stärker berücksichtigt werden. Mitarbeitende sollen nicht auf theoretischen Unternehmenswerten besteuert werden, obwohl ihre Beteiligung nicht frei handelbar ist.
  3. Faire Besteuerung beim Exit: Mit zunehmender Haltedauer soll die steuerliche Belastung reduziert werden. Nach fünf Jahren soll ein späterer Wertzuwachs grundsätzlich als steuerfreier privater Kapitalgewinn behandelt werden können.
  4. Weniger administrative Hürden: Tax Rulings und die steuerliche Behandlung von Beteiligungsprogrammen sollen einfacher, schneller und schweizweit verlässlicher werden. Auch für später hinzukommende Co-Founder braucht es einheitliche und praktikable Karenzfristen.

Unser Ziel: Mitarbeiterbeteiligungen sollen für Schweizer Startups und Scale-ups ein einfaches und attraktives Instrument sein, um Talente zu gewinnen, langfristig zu binden und am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

4. Aktueller Stand

Politisch ist Bewegung in das Thema gekommen.

Der Nationalrat hat im Juni 2026 das Postulat Beat Walti (25.4807) «Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmenskapital verbessern» angenommen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, Verbesserungsmöglichkeiten bei den steuerlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen zu prüfen.

Parallel dazu hat der Nationalrat auch die Motion Céline Weber (24.4282) «Angestellte von Start-ups sollen steuerlich nicht mehr benachteiligt werden» angenommen. Sie geht einen Schritt weiter und fordert, Gewinne aus Mitarbeiterbeteiligungen von Startup-Angestellten separat und zu einem privilegierten Steuersatz zu besteuern. Als Nächstes wird die Motion im Ständerat behandelt.

Die Swiss Startup Association begleitet beide Prozesse aktiv und setzt sich dafür ein, dass daraus eine echte Reform entsteht: mit einfachen, verlässlichen und wettbewerbsfähigen Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz.

Parallel zur nationalen Ebene führt die Swiss Startup Association auch auf kantonaler Ebene Gespräche, um pragmatische Verbesserungen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu erreichen.

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