Startups finanzieren ihr Wachstum meist über mehrere Investitionsrunden. Sobald sie insgesamt mehr als eine Million Franken Eigenkapital aufgenommen haben, müssen sie auf jedem weiteren Kapitalbeitrag eine Emissionsabgabe von 1 Prozent bezahlen. Die Steuer wird direkt bei der Finanzierungsrunde fällig – unabhängig davon, ob das Unternehmen bereits Gewinne erzielt.
Die Abgabe reduziert das Kapital, das nach einer Finanzierungsrunde tatsächlich im Unternehmen ankommt. Dieses Geld fehlt für Forschung, neue Mitarbeitende, den Produktionsaufbau oder die internationale Expansion. Da Startups typischerweise vier bis fünf Finanzierungsrunden durchlaufen, sind insbesondere stark wachsende Unternehmen mehrfach betroffen. Internationale Startup-Standorte kennen in der Regel keine vergleichbare Steuer auf neu aufgenommenes Eigenkapital.
Unser langfristiges Ziel ist die Abschaffung der Emissionsabgabe. Als ersten pragmatischen Schritt setzen wir uns für eine deutliche Erhöhung der heutigen Freigrenze von einer Million Franken ein. Damit würden Startups länger von der Abgabe befreit und könnten mehr des aufgenommenen Kapitals für ihr Wachstum einsetzen.
Nachdem die vollständige Abschaffung 2022 an der Urne gescheitert ist, setzen wir auf eine gezielte und mehrheitsfähige Reform. Der Bundesrat hat inzwischen anerkannt, dass Startups überdurchschnittlich von der Abgabe betroffen sind. Wir erarbeiten derzeit eine unabhängige wissenschaftliche Studie, führen Gespräche mit Parteien und Wirtschaftsverbänden und bauen eine breite politische Allianz auf, um die Möglichkeit einer Erhöhung der Freigrenze zu prüfen.