Öffentliche Aufträge des Bundes als Sprungbrett für Schweizer Startups
Warum nutzt der Bund sein öffentliches Beschaffungswesen nicht konsequenter, um lokale Startups zu fördern, obwohl sie zu den innovativsten der Welt zählen? Vielen jungen Unternehmen gelingt es trotz des hohen Innovationsgrads nicht, ihre Ideen in nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg zu überführen. Der Engpass liegt dabei häufig nicht bei der Innovationskraft, sondern beim fehlenden Zugang zu Wachstumskapital, stabilen Absatzmärkten und ersten Referenzkunden. Gerade in dieser entscheidenden Phase zeigt sich, ob Innovationen in der Schweiz skaliert werden oder ins Ausland abwandern.
Dabei verfügt der Bund mit seinem öffentlichen Beschaffungswesen über einen wirkungsvollen Hebel. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von nahezu acht Milliarden Franken könnte er gezielt Marktzugang schaffen, die technologische und industrielle Souveränität stärken und die Wertschöpfung im Land halten, ohne die Grundsätze des fairen Wettbewerbs und der Transparenz zu verletzen.
Rechtlicher Rahmen vorhanden, Wirkung bleibt begrenzt
Die Interpellation von Nationalrätin Estelle Revaz greift diese Fragestellung auf. In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass das geltende öffentliche Beschaffungsrecht bereits heute zahlreiche Instrumente zur Innovationsförderung vorsieht. Dazu gehören innovationsbezogene Zuschlagskriterien, funktionale Ausschreibungen, die Beschaffung von Prototypen, Planungswettbewerbe, Variantenangebote sowie die Aufteilung von Aufträgen in Lose oder die Teilnahme über Bietergemeinschaften und Subunternehmerinnen.
Aus rechtlicher Sicht besteht damit ein Handlungsspielraum. In der Praxis entfaltet dieser jedoch nur eine begrenzte Wirkung. Die Anwendung der Instrumente hängt stark von den einzelnen Beschaffungsstellen ab. Für viele Startups bleiben die Verfahren komplex und ressourcenintensiv, insbesondere aufgrund formaler Anforderungen und hoher Einstiegshürden bei Referenzen. Was rechtlich möglich wäre, wird im Alltag zu selten ausgeschöpft.
Gleichbehandlung bedeutet Verhältnismässigkeit
Die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen ist ein zentrales Prinzip des öffentlichen Beschaffungswesens. Gleichbehandlung bedeutet jedoch nicht, dass alle Unternehmen unabhängig von Grösse, Erfahrung oder Entwicklungsphase unter identischen Voraussetzungen antreten müssen. Entscheidend ist die Verhältnismässigkeit der Anforderungen.
Angepasste Eignungskriterien, innovationsorientierte Zuschlagsmodelle und funktionale Ausschreibungen ermöglichen es Startups, ihre Lösungen einzubringen, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Empfehlungen für eine KMU-freundliche Ausgestaltung bestehen bereits, etwa zu verhältnismässigen Referenzanforderungen oder standardisierten Angebotsunterlagen. Ihre Wirkung entfalten sie allerdings nur, wenn sie konsequent angewendet werden.
Öffentliche Aufträge sind Marktzugang, nicht Förderung
Förderprogramme und innovationspolitische Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung neuer Technologien. Sie ersetzen jedoch keinen realen Marktzugang. Für Startups ist ein öffentlicher Auftrag mehr als eine Förderung. Er schafft Marktvalidierung, Referenzen und Skalierungsmöglichkeiten und ist damit ein zentraler Faktor für nachhaltiges Wachstum.
Der Bundesrat verweist auf bestehende Instrumente wie Einladungs- und freihändige Verfahren, frühe Marktanalysen sowie Pilot- und Innovationsprojekte. Ergänzend bestehen Förderangebote wie Innosuisse oder GovTech. Aus Sicht vieler Startups bleiben diese Möglichkeiten jedoch punktuell und stark abhängig von einzelnen Beschaffungsstellen, statt systematisch eingesetzt zu werden.
Warum die Swiss Startup Association weiteren Handlungsbedarf sieht
Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung innovationsfreundlicher Beschaffung, zieht daraus aber keine neuen Schlussfolgerungen. Der rechtliche Rahmen sei ausreichend, der Handlungsspielraum vorhanden. Für die Swiss Startup Association ist damit die Debatte nicht beendet, sondern eröffnet.
Für Startups ist fehlender Marktzugang kein abstraktes Problem, sondern ein konkretes Wachstumshemmnis. Zeit und Ressourcen, die in komplexe Verfahren investiert werden müssen, fehlen für Produktentwicklung, Markteintritt und Skalierung. Gerade in frühen Phasen wirken administrative und formale Hürden in der Beschaffung besonders stark.
Unser Ziel ist kein Systembruch, sondern eine konsequentere Nutzung der bestehenden Möglichkeiten. Öffentliche Beschaffung sollte nicht nur effizient abgewickelt, sondern strategisch eingesetzt werden. Eine innovationsorientierte Beschaffung stärkt Startups, erhöht die technologische Wettbewerbsfähigkeit und sichert langfristig Wertschöpfung in der Schweiz. Als Swiss Startup Association werden wir diesen Dialog mit Politik und Verwaltung weiterhin aktiv führen.
