Warum die Debatte zur Emissionsabgabe für Startups nicht abgeschlossen sein darf

Der Bundesrat sieht in seinem Bericht zum Postulat von Andri Silberschmidt keinen Handlungsbedarf bei der Emissionsabgabe. Mit Verweis auf den Volksentscheid von 2022 hält er fest, dass kein Spielraum für gezielte Entlastungen bestehe, auch nicht für junge, wachstumsorientierte Unternehmen. Diese Perspektive ignoriert jedoch die systematische Benachteiligung von Startups durch die aktuelle Steuergesetzgebung. Für die Swiss Startup Association ist die Debatte daher wichtiger denn je für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Eine Steuer auf Wachstum, bevor Wert geschaffen wird

Die Emissionsabgabe stellt für Startups eine unverhältnismässige Belastung dar, weil sie die Vorfinanzierung zukünftiger Wertschöpfung mit der Finanzierung bestehender Geschäftsmodelle gleichsetzt. Konkret handelt es sich um eine Steuer auf Eigenkapitalerhöhungen über einem Freibetrag von einer Million Franken. Ein Startup, das über eine Million aufnimmt, schuldet demnach sofort mehrere tausend Franken – Geld, das für entscheidende Investitionen in Wachstum, Personal oder Produktentwicklung fehlt.

Die Abgabe besteuert damit die strukturelle Notwendigkeit der Eigenkapitalfinanzierung von Startups und somit das Risiko und die Innovation selbst. Anders als etablierte Unternehmen können Startups in ihrer frühen, forschungsintensiven Phase kaum auf Fremdkapital zurückgreifen, da ihnen stabile Umsätze, Gewinne oder Sicherheiten fehlen. Die Aufnahme von Eigenkapital ist für sie keine strategische Wahl zur Bilanzoptimierung, sondern eine existenzielle Notwendigkeit, die besteuert wird, bevor auch nur ein Franken Gewinn erzielt wurde.

Diese Gleichbehandlung bedeutet für Startups eine verzerrte Wirkung, denn die Steuer greift bereits, bevor Wertschöpfung entsteht. Während Kapitalerhöhungen bei etablierten Unternehmen häufig der Bilanzoptimierung, Expansion oder strategischen Flexibilität dienen, stellen sie für junge Unternehmen regelmässig die einzige Möglichkeit dar, überhaupt eine wirtschaftliche Basis aufzubauen. Die Emissionsabgabe belastet damit nicht eine unternehmerische Wahl, sondern eine strukturelle Notwendigkeit für Startups, die sich nicht durch alternative Finanzierungsformen ersetzen lässt.

Frühphasenfinanzierung folgt anderen ökonomischen Logiken als die Kapitalstärkung bestehender Wertschöpfung. Investoren stellen Kapital bereit, ohne Gewissheit über Markterfolg oder spätere Erträge, und tragen bewusst ein hohes Risiko. Die Emissionsabgabe fällt unabhängig davon an, ob jemals Wertschöpfung realisiert wird. Sie erhöht damit die Kosten von Risikokapital genau dort, wo Alternativen wie Fremdfinanzierung aufgrund fehlender Sicherheiten und Cashflows kaum verfügbar sind. Aus Sicht der Swiss Startup Association entsteht dadurch ein Spannungsverhältnis zwischen Innovationsförderung und Steuerlogik.

Diese undifferenzierte Anwendung der Steuer führt für Schweizer Startups zu einem erheblichen internationalen Wettbewerbsnachteil. Viele führende Innovationsstandorte haben die besonderen Herausforderungen der Frühphasenfinanzierung erkannt und verzichten auf eine derartige direkte Steuer auf die Kapitalaufnahme.

Weiterhin offener Klärungsbedarf

Der Bundesrat schliesst einen Handlungsbedarf aus und verweist auf den Volksentscheid von 2022, obwohl die besondere Situation junger Unternehmen anerkannt wird. Das Thema wurde durch ein Postulat von Nationalrat Andri Silberschmidt auf die politische Agenda gesetzt, das eine startup-freundlichere Ausgestaltung der Emissionsabgabe forderte. In seinem Bericht vom September 2025 kam der Bundesrat jedoch zum Schluss, dass nach der Ablehnung der vollständigen Abschaffung der Steuer durch die Stimmbevölkerung kein Spielraum für Anpassungen bestehe. Damit bleibt jedoch unbeantwortet, ob eine formal gleiche Besteuerung auch ökonomisch neutral wirkt, wenn sie auf strukturell unterschiedliche Finanzierungsrealitäten trifft.

Aus Sicht der Swiss Startup Association ist diese Frage weiterhin offen und politisch relevant und der Volksentscheid wird als Schutzschild gegen eine differenzierte Politik genutzt. Bei der Abstimmung 2022 ging es um eine pauschale Abschaffung für alle Unternehmen, nicht um einen spezifischen Ansatz für Startups. Indem der Bundesrat das Referendum als Begründung nutzt, um jede Diskussion über gezielte Entlastungen zu blockieren, bleibt die Kernfrage unbeantwortet: Kann eine formal gleiche Besteuerung ökonomisch neutral sein, wenn sie auf strukturell unterschiedliche Finanzierungsrealitäten trifft? Aus Sicht der Swiss Startup Association entsteht hier ein direkter Konflikt zwischen der Steuerpolitik und dem erklärten Ziel der Innovationsförderung. Frühphasenfinanzierung ist risikotragend und erfolgt ohne Gewissheit über spätere Erträge. Eine Steuer, die diese Finanzierungsform unabhängig von Unternehmensphase belastet, steht im Spannungsverhältnis zum politischen Ziel, Innovation und technologischen Fortschritt zu fördern.

Gerade weil der Bundesrat keinen Handlungsbedarf sieht, bleibt die Diskussion notwendig. Es geht nicht um eine Umgehung des Volksentscheids, sondern um eine sachgerechte Differenzierung nach Finanzierungsfunktion und Unternehmensphase. Internationale Vergleiche zeigen, dass viele Innovationsstandorte Frühphasenfinanzierungen steuerlich nicht zusätzlich belasten.

Politische Verantwortung und klare Forderungen

Die Swiss Startup Association setzt sich für einen differenzierten und ökonomisch sinnvollen Ansatz für die Besteuerung von Startups. Unsere Forderungen sind zweistufig: Kurzfristig eine sofortige Erhöhung des Freibetrags bei der Emissionsabgabe, um vielen jungen Startups umgehend zu helfen, und mittelfristig die vollständige Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital für Startups. Für eine Definition kann man sich zum Beispiel an der von den Sozialpartnern erarbeiteten Definition in der ArGV2 orientieren.

Der Appell zielt auf ein Steuersystem, das den einzigartigen Lebenszyklus innovativer Unternehmen versteht und nicht bestraft. Die Besteuerung von Kapitalerhöhungen erschwert die Eigenkapitalaufnahme junger Unternehmen und mindert die Attraktivität des Standorts Schweiz für Investitionen. Nur mit wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmenbedingungen kann die Schweiz ihre Innovationskraft stärken und nachhaltiges Wachstum ermöglichen.

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